Verspätungen bei Geschäftsreisen: Ärgernis und Chance zugleich
Automatisierte Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aus Geschäftsreisen
Der Anschluss weg, das Meeting verpasst: jede Verspätung hat das Potential, viel Zeit zu kosten und bei den Reisenden für Unmut zu sorgen. Was viele nicht wissen: bei Verspätungen oder Ausfällen im Flug- oder Bahnverkehr gibt es häufig die Möglichkeit, eine Entschädigungsforderung geltend zu machen. Gemeinsam mit unseren Partnern Flightright und refundrebel haben wir einen komfortablen und automatisierten end-to-end Prozess etabliert, um Entschädigungen einfach und schnell durchzusetzen.
Die Vorteile für Sie:
Die Grundidee ist bei Flug- und Bahnreisen die gleiche:
Das Transportunternehmen ist bei einer Verspätung oder einem Ausfall der Verbindung rechtlich meist verpflichtet, eine Entschädigungszahlung zu leisten. Im Kontext von Geschäftsreisen werden diese Entschädigungen jedoch nur sehr selten geltend gemacht: manchmal aus Unsicherheit über die genaue Rechtslage, oft jedoch aufgrund der Stolpersteine im Prozess. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir eine automatisierte Lösung um diese ungenutzten Potentiale für Sie zu realisieren.
mor€green - Entschädigungen bei Flugreisen
Erfolgt die Ankunft am Zielflughafen mit einer Verspätung von über drei Stunden, so sind Airlines nach EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 häufig zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Abhängig von der Flugstrecke handelt es sich dabei um bis zu 600 Euro.
Gemeinsam mit unserem Partner Flightright, einem ausgesuchten Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte, haben wir die Lösung mor€green entwickelt. mit mor€green decken wir den kompletten Prozess der Durchsetzung der Entschädigungsforderung ab:
Wichtig: Bei Flugreisen steht die Entschädigung stets den Reisenden zu, unabhängig davon ob es sich um eine Privat- oder Geschäftsreise handelt. Aus diesem Grund ist eine Einbindung der Reisenden in den Prozess rechtlich unumgänglich. Was zunächst wie ein Hindernis wirkt hat auch gute Seiten: alle mit mor€green arbeitenden Unternehmen haben sich für die Mittelverwendung in nachhaltigen oder sozialen Projekten entschieden und dafür schon zahlreiches positives Feedback von Reisenden und Betriebsrat erhalten.
Entschädigungen bei Bahnreisen
Erfolgt die Ankunft am Zielbahnhof mit mindestens einer Stunde Verspätung, so muss gemäß EU Fahrgastverordnung 2021/782 grundsätzlich eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrpreises geleistet werden. Bei zwei Stunden Verspätung beträgt die Entschädigung sogar 50% des Fahrpreises.
Gemeinsam mit unserem Partner refundrebel setzen wir diese Ansprüche für Sie automatisiert durch! Ein runder Prozess, der für Sie keinen Zusatzaufwand bringt.